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Die Abfallwirtschaftsgebühr ist aufgeteilt in eine Leistungsgebühr und einen Sockelbeitrag (Bereitstellungsgebühr). Die Leistungsgebühr wird für die Entsorgung des Restabfalles, der biogenen Abfälle, Abholung der Papiertonne und austeilen der Gelben Säcke eingehoben. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Bewohner:innen bzw. der Nächtigungen. Das vorgesehene Volumen der Abfallbehälter und die Anzahl der Entleerungen sind in der Abfuhrordnung festgelegt. Da die Abfallwirtschaftsgebühr als Gesamtgebühr kalkuliert ist, werden der Rest- bzw. der Bioabfall auf der Vorschreibung nicht extra ausgewiesen. Eine Abmeldung der Biotonne bewirkt eine Gebührenminderung von 15 % und setzt eine Eigenkompostierung voraus. Bei Eigenkompostierung ist der gesamte Grünschnitt (auch Baum- und Strauchschnitt) auf Eigengrund zu kompostieren. Ansonsten übernimmt die Gemeinde die Kosten für max. 1 Tonne Grünschnitt/Baumschnitt.
Die Abfallwirtschaftsgebühr beinhaltet folgendes Service-Paket: Abfuhr, Behandlung und Verwertung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier, austeilen der Gelben Säcke, Annahme von sperrigen Hausabfällen, Problemstoffen, Elektroaltgeräten und Baum- bzw. Strauchschnitt am Recyclinghof (jeweils in haushaltsüblichen Mengen und die Abfallberatung.
Abfallbehälter - An- und Abmeldung Für jede Liegenschaft, in denen Hausabfälle oder haushaltsähnliche Abfälle anfallen, besteht die Verpflichtung an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen.
Der Altpapierbehälter für die Liegenschaft (haushaltsübliche Mengen) ist gratis. Im Altpapierbehälter kann in kleinen Mengen auch Karton mitgesammelt werden. Große Mengen bzw. großvolumige Kartonagen, die neben der Altpapiertonne liegen, werden nicht mitgenommen. Die Kartonagen bitte auf den Recyclinghof bringen, um eine sortenreine Wiederverwendung zu gewährleisten.
Zu beachten: