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Pfarrkindergarten

Die ersten Jahre eines Kindes sind prägend für seine gesamte spätere Entwicklung. Neben der Erziehung in der Familie spielt der Besuch eines Kindergartens eine wichtige Rolle. Diese Kinderbetreuungseinrichtung hat die Aufgabe, Kinder in allen Entwicklungsbereichen zu fördern und zu stärken. Betreut werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Der Kindergarten ist eine wichtige Station auf dem Weg des Heranwachsens. Bei der Planung der Aktivitäten orientieren sich die Kindergartenpädagoginnen vor allem an den Jahreszeiten und den kirchlichen Festen. Kinder werden zur Entwicklung ihrer Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit ermutigt und klar am Gruppengeschehen beteiligt. Spielerisch werden die Kinder auf die Schule vorbereitet.

Träger des Pfarrkindergartens ist das Pfarramt St. Johann. Der Pfarrkindergarten wird 5-gruppig geführt. Für berufstätige Eltern wird eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen angeboten.

Die monatlichen Kindergartentarife werden sehr familienfreundlich gestaltet:

  • Betreuung bis 12.00 Uhr: € 30,00
  • Betreuung bis 13.00 Uhr: € 35,00
  • Betreung ganztags: € 40,--

Das letzte Kindergartenjahr ist kostenlos.


Kindergarteneinschreibung 2020/21 erfolgt schriftlich

+Kindergarteneinschreibung

Auf Grund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus und um die Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, kann die Kindergarteneinschreibung heuer nur schriftlich erfolgen.

Alle Eltern erhalten ein Informationsschreiben und die entsprechenden Formulare werden mit der Post zugeschickt. Diese sollen bitte bis 24. April 2020 retourniert werden.

Nähere Informationen dazu gibt es in den drei Kindergärten:

Stadtkindergarten Tel.Nr. 8520, Kindergarten Reinbach Tel.Nr. 6880, Pfarrkindergarten Tel.Nr. 4312.


 

Förderung NEU: Kinderbetreuungsfonds des Landes

Ab September 2014 können Familien mit niedrigem Einkommen um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten ansuchen (ausgenommen letztes verpflichtendes Kindergartenjahr).

Wer kann ansuchen?

Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind        € 1.425,00
  • Familie mit 1 Kind                        € 1.852,50

Für jedes weitere unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 456,00 erhöht.

Wo kann ich ansuchen bzw. erhalte ich mehr Infos?

Referat für Familien und Generationen

Telefon 0662/8042-5435 oder 5436, Mail: fE-mail senden

Antragsformular

Kontakt

  • Telefon 1+43 6412 4312
  • AdresseAlte Bundesstraße 8, 5600 St. Johann im Pongau