Vergnügungssteuer, Spielapparate, Spielautomaten

Für Veranstaltungen und das Betreiben von Spielapparaten wird im Stadtgebiet der Stadtgemeinde St. Johann i. Pg. eine Abgabe eingehoben. Siehe auch Vergnügungssteuerordnung unter Verordnungen.

Bälle, Konzerte, Kabaretts und alle anderen Vergnügungen sind vorher anzumelden und die Eintrittskarten steuerlich kennzeichnen zu lassen.

Innerhalb von 1 Woche sind ebenfalls alle Spiel- und Unterhaltungsapparate bei der Stadtgemeinde anzumelden.

Zuständig